Kaminsanierung 

Bei der Frage, ob eine Kaminsanierung erforderlich ist, berät Sie gerne Ihr zuständiger Rauchfangkehrermeister.

Eine Rauchfangsanierung kann notwendig werden wenn:

  • ein alter Heizkessel gegen einen neuen ausgetauscht wird
  • Einzelöfen gegen eine neue Zentralheizung ausgetauscht werden
  • neue Gasetagenheizungen angeschlossen werden
  • neue Heizkessel montiert werden, die im Niedertemperaturbereich betrieben werden (Brennwert)
  • ein alter Rauchfang in einem schlechten Bauzustand ist
  • ein Rauchfang undicht geworden ist
  • die Dimension des Fanges die Falsche ist
  • eine Feuerstätte nicht ordnungsgemäß funktioniert

Welche Sanierungsmaßnahme die richtige und sinnvollste ist, entscheidet der Rauchfangkehrer mit Ihnen gemeinsam.

Neutrale und kompetente Beratung für unsere Kunden

Vom Gesetzgeber ist der Rauchfangkehrermeister beauftragt, seine Kunden objektiv zu beraten. Durch das festgesetzte Tarifsystem für Kehrarbeiten können Rauchfangkehrer wirtschaftlich unabhängig agieren. Somit erhalten alle Kunden die Sicherheit, dass ausschließlich tatsächliche Mängel repariert werden. Für uns als etablierter Rauchfangkehrerbetrieb ist es wichtig und selbstverständlich, unsere Kunden ehrlich und kompetent zu beraten. Wir legen größten Wert auf Ihre heiztechnische Sicherheit. Schließlich möchten wir auch in den folgenden Jahren für zufriedene Kunden kehren.

Informationen rund um die Kaminsanierung

Wann immer Sie eine fachliche Auskunft rund um das Thema Kamin benötigen, können Sie sich von einem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer beraten lassen.

Welche Kaminsanierungsfirma Sie beauftragen, entscheiden schlussendlich Sie als Kunde. Wir empfehlen immer mindestens zwei Angebote einzuholen und stehen Ihnen natürlich auch bei dieser Entscheidung gerne zur Seite.