Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind im NÖ-Feuerwehrgesetz geregelt. Die Kehrtarife finden Sie unter https://www.rauchfangkehrer.org/index.php/verordnung-hoechsttarife-noe.html.
Die Kehrintervalle sind in der Kehrperiodenverordnung festgesetzt.
Wie oft der Rauchfangkehrer zu Ihnen kommen muss, hängt in erster Linie vom Brennstoff ab, den Sie verfeuern.
Genauere Informationen darüber können Sie auch der Rauchfangkehrerfibel entnehmen.
Infos dazu unter https://www.rauchfangkehrer.org/index.php/tarif-fibel.html
Kehrtermine:
Die Kehrtermine werden von uns immer im Zuge der Kehrgebührenabrechnung bekannt gegeben. Diese finden Sie auf Ihrer Abrechnung. Außerdem erhalten unsere Kunden am Ende des Jahres einen Kalender, auf dem die Überprüfungstermine nochmals angeführt sind.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Kehrtag oder Ihrem zugeteilten Mitarbeiter haben, können Sie uns selbstverständlich gerne anrufen.
Abgasmessung:
Im Zuge der Kehrungen können wir auch die vorgeschriebene Abgasmessung für Sie durchführen.
In diesem Fall möchten wir Sie jedoch ersuchen, dies vorher bei uns im Büro bekannt zu geben.
Unsere Stärken:
Unsere Stärken bei den Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind flexible Zeiteinteilung, saubere Arbeitsweise sowie rasche und kompetente Abwicklung.
Feuerwehrgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001094